13.3.2020, 11:40
Unsere Außenhandelsstelle Zagreb übersandte uns bezüglich Transporten nach Kroatien folgende Nachricht:
Personen aus Ö müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch LKW-Fahrer! Ausnahmen gibt es maximal für Transporte für Krankenhäuser, etc. Die Quarantäne kann selbst organisiert sein oder mangels Wohnsitz kommt man in eine organisierte Unterbringung!
13.3.2020, 09:10
Tschechien ruft Notstand aus. Gilt ab 14 Uhr Donnerstag 12.3, für die Dauer von 30 Tagen (bis Ostermontag).
Ab Samstag (14.03) 0:00 Uhr gilt: Einreiseverbot für Ausländer aus den Risikoländern. Ausnahmen der Grenzübertritte gelten für LKW Fahrer, Piloten, Zugführer, und Fahrern von Krankentransporten. Ausreiseverbot in die Risikoländer (siehe unten) für Tschechen und Ausländer mit permanenter oder temporärer Aufenthaltsgenehmigung.
Risikoländer: Österreich, China, Südkorea, Iran, Italien, Spanien, Deutschland, Schweden, Norwegen, Niederlande, Belgien, Dänemark, Frankreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich. Diese Liste wird vom tschechischen Gesundheitsministerium laufend aktualisiert.
13.3.2020, 09:05
Slowakei: Verschärfte Maßnahmen an der Grenze zu Österreich
Ab Freitag, 13.3.2020, 7:00 Früh, wird die Slowakei Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, Ungarn, Ukraine, Tschechien durchführen. Nur die Grenze zu Polen bleibt offen. Alle slowakischen Staatsbürger und (ausländische) Personen mit Daueraufenthalt oder temporärem Wohnsitz in der Slowakei dürfen in die Slowakei einreisen, sind aber verpflichtet, in 14-tägiger Heimquarantäne zu bleiben. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Land sie in die Slowakei zurückreisen.
Transporte von Lebensmitteln und Medikamenten werden jedenfalls ins Land gelassen. Andere Gütertransporte können auch durchgeführt werden, der internationale Transitverkehr ist weiterhin erlaubt. Das Fahrverbot für LKW an Sonntagen und bei Nacht wird ausgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona-virus-updates-aus-der-slowakei.html
10.3.2020, 17:00
Grundsätzlich sind Gütertransporte von und nach Italien aus italienischer Sicht erlaubt. Es benötigt aber ein Formular, eine sog. Eigenerklärung in italienischer Sprache. Das Formular muss der Fahrer ausgefüllt den italienischen Kontrollbehörden vorlegen können. Darin bestätigt der Fahrer über das Dekret vom 9.März 2020 Kenntnis zu haben und gibt seinen Beladeort, die Transitroute und/oder den Entladeort an.